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Zivilrechtsmediation in Österreich

Der österreichische Gesetzgeber definiert Mediation in § 1 Abs. 1 ZivMediatG als „eine auf Freiwilligkeit der Parteien beruhende Tätigkeit, bei der ein fachlich ausgebildeter, neutraler Vermittler (Mediator) mit anerkannten Methoden die Kommunikation zwischen den Parteien systematisch mit dem Ziel fördert, eine von den Parteien selbst verantwortete Lösung ihres Konfliktes zu ermöglichen“.

Mediation „in Zivilrechtssachen“ (Zivilrechtsmediation) ist Mediation zur Lösung von Konflikten, für deren Entscheidung an sich die ordentlichen Zivilgerichte zuständig sind (§ 1 Abs. 2 ZivMediatG).

Seit 1.5.2004 führt das Bundesministerium für Justiz eine Liste der eingetragenen Mediatoren (http://www.mediatoren.justiz.gv.at/mediatoren/mediatorenliste.nsf/docs/home).